Zur Rolle des Gerichts in der Demokratie

Der ehemalige Richter Bernhard Rottstegge im Heimathaus Epe

Vor einer großen Zahl Interessierter referierte  der ehemalige Amtsrichter Bernhard Rottstegge auf Einladung vom KKV und dem Heimatverein Epe über das Thema „Zur Rolle des Gerichts in unserer Demokratie“. Bernhard Rottstegge war jahrelang Jugendrichter am Amtsgericht Ahaus.  Anlässlich des 75 jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland und des Grundgesetzes hatte der Heimatverein Epe auf diese Ereignisse ein besonderes Augenmerk gerichtet. So begrüßte das Mitglied des Vorstandes Josef Pieper Herrn Bernhard Rottstegge ganz herzlich mit dem Hinweis, die Gerichtsbarkeit spiele in unserem Staat und in unserer Demokratie eine ganz besondere Rolle.

Bernhard Rottstegge ging  zunächst auf die Ursprünge  demokratischer Strukturen ein. Er spannte den geschichtlichen Bogen von den Griechen im Altertum;  über die Römer mit ihrem Senat, die Magna Charta Englands,  die Aufklärung in Europa, die Lehre von der Gewaltenteilung und der repräsentativen Demokratie des  Baron de Montesquieu  bis hin zum demokratischen und sozialen Bundesstaat, wie wir ihn seit der Verkündung des Grundgesetz von 1949 kennen. „Besonders bemerkenswert und hervorzuheben bleiben in diesem Grundgesetz  der Art 1 und der Art. 20. Nicht allen dürfte bekannt sein, dass der Art.1 nicht veränderbar sei: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt!“ Da stehe im Übrigen, dass es dabei ausnahmslos um alle Menschen gehe“.  Auch  der Art 20 Abs. 1 „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist nicht abänderbar, ebenso wenig das Prinzip der Gewaltenteilung aus Art 20 Abs. 2 und das Rechtsstaatsprinzip aus Art 20 Abs. 3. Letzteres bedeute, dass der Staat nicht machen könne, was er wolle. Dieser sei an Recht und Gesetz gebunden. Hier komme nun der Gerichtsbarkeit und  den Richtern eine besondere Bedeutung zu. So sei ein Zeugnis in der Schule, die Verweigerung einer Baugenehmigung durch die Stadt oder ein Strafzettel eines Polizisten vor Gericht anfechtbar. Die Gerichte kontrollierten staatliches Handeln – so werde Willkür verhindert und Bürger kämen zu ihrem Recht. Damit werde das Prinzip der Gewaltenteilung verwirklicht. Das geschehe auf allen Ebenen. So kontrollierten das Bundesverfassungsgericht, aber auch die „einfachen“ Gerichte die Exekutive (Verwaltung) darauf, ob sie die Grundrechte und das Grundgesetz beachte. Eine besondere Rolle komme dem Bundesverfassungsgericht und auch den Verfassungsgerichten der Länder im Verhältnis zum Bundestag bzw. den Landesparlamenten zu. Ein Beispiel sei der Streit um das Verhalten des von der AFD gestellten Alterspräsidenten im Thüringer Landtag. „Aber die Gerichtsbarkeit funktioniere; so habe das Verfassungsgericht des Landes dem rechtswidrigen Treiben einen Riegel vorgeschoben“, so Rottstegge. „Gegenwärtig werde in verschiedenen Gremien der Länder und des Bundes darüber nachgedacht, was zu tun sei, um eine Blockade der Verfassungsgerichte von Bund und Ländern durch demokratiefeindliche Parteien und eine Aushöhlung der Demokratie zu verhindern. Mit den Anwesenden gemeinsam war man in der Versammlung im Heimathaus der Meinung, dass man als Staatsbürger jederzeit für die Demokratie einstehen müsse. Eine Zuhörerin sorgte sich hierbei auch um die Schulen: Sie müssten eigentlich auch so einen Vortrag wie den heutigen von Richtern wie  Bernhard Rottstegge verfolgen können. Am Ende des sehr informativen und kurzweiligen Abends bedankten sich die Gastgeber Heimatverein Epe und KKV Josef Pieper und Hermann Cantzen mit einem Buchgeschenk bei Bernhard Rottstegge. Als Fortsetzung und Ergänzung zu diesem Abend laden Heimatverein Epe und KKV zu einer Gerichtsverhandlung ins Amtsgericht in Ahaus ein. Sie findet statt am 9. November 8.15 Uhr. (In Fahrgemeinschaften ab 7.30 Uhr ab Heimathaus Epe.) Da  nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich ist, ist  eine Anmeldung hierfür bis 4. November zwingend  erforderlich.   

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